
„Der Erfolgsfaktor Prävention verbessert Ihre Gesundheit und sollte zum Vorbild für anstehende Reformen im Gesundheitswesen genommen werden. Nur so lassen sich langfristig Krankenkassenbeiträge stabilisieren.“
GKV-Reform gefährdet massiv die Patientenversorgung.
Die Bundesregierung hat mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz tiefgreifende Eingriffe in das Gesundheitssystem vorgenommen, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Aus Sicht der Zahnärzteschaft verfehlt das Gesetz bezogen auf die zahnärztliche Versorgung sein Ziel: Die Kürzungen gefährden unmittelbar die zahnärztliche Patientenversorgung, insbesondere präventionsorientierte Versorgungskonzepte.
Die Regelungen zur Vergütung von Behandlungen bilden nicht die tatsächliche Versorgungssituation in Deutschland ab. Sie gefährden insbesondere präventionsorientierte Versorgungskonzepte wie die Parodontitistherapie sowie den weiteren Ausbau von Leistungen für vulnerable Patientengruppen. Den Zahnarztpraxen ist es künftig nicht mehr möglich, die Versorgung für diese Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht umzusetzen.
Auswirkungen drohen auch auf die flächendeckende Patientenversorgung: Aufgrund fehlender Planungssicherheit könnten sich viele ältere Zahnärztinnen und Zahnärzte dazu entscheiden, früher ihren Beruf aufzugeben; zugleich werden Vorbehalte gegenüber einer Praxisniederlassung gestärkt. Versorgungsengpässe speziell in ländlichen Regionen sind dann nicht mehr auszuschließen.
Bereits die Erfahrungen mit den Budgetierungsregelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes unter der damaligen Ampelregierung haben gezeigt, dass derartige Eingriffe unmittelbar zu Versorgungseinschränkungen führen. Die nun verschärfte Regelung verstärkt diese negativen Effekte noch.
Die Präventionserfolge der Zahnärzteschaft haben Vorbildcharakter für die Gesundheitsversorgung.
Prävention fördern!
Die Mundgesundheit ist für die Allgemeingesundheit von zentraler Bedeutung und stellt einen erheblichen Gewinn an Lebensqualität dar. Es ist ein großer Erfolg, dass sich die Mundgesundheit in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verbessert hat und Deutschland im internationalen Vergleich seit Jahren einen Spitzenplatz belegt. Diese Bilanz ist Konsequenz eines von den Zahnärztinnen und Zahnärzten seit über 25 Jahren vorangetriebenen Wechsels von einer hauptsächlich behandelnden zu einer heute vor allem präventiv ausgerichteten Zahnmedizin.
Die konkreten Erfolge einer solchen präventionsorientierten Zahnheilkunde zeigen sich etwa im kontinuierlichen Rückgang der Füllungen um rund ein Viertel in den letzten zwanzig Jahren.
Dass Karies durch Prävention erfolgreich bekämpft wird, belegen auch die Ergebnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie: In der Gruppe der 12-Jährigen sind mittlerweile 78 Prozent der Untersuchten kariesfrei. Bei den jüngeren Erwachsenen (35- bis 44-Jährige) hat sich die Karieserfahrung seit 1989 halbiert.
Jüngere Seniorinnen und Senioren (65- bis 74-Jährige) sind zudem immer seltener vollständig zahnlos und besitzen im Durchschnitt mehr eigene Zähne – ein weiterer Erfolg präventionsorientierter Zahnheilkunde.
Der konsequente Präventionsansatz in der Zahnmedizin führt dazu, dass der Anteil vertragszahnärztlicher Leistungen an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die vergangenen Jahrzehnte kontinuierlich gesunken ist: Lag er im Jahr 2001 noch bei etwa 9 Prozent, machen zahnärztliche Behandlungen aktuell nur noch 5,7 Prozent der GKV-Gesamtausgaben aus. Dies zeigt deutlich: Prävention wirkt – auch finanziell! Umso wichtiger ist es, dass die Präventionserfolge der Zahnärzteschaft von der Politik nachhaltig gesichert und zum Vorbild für künftige Reformen im Gesundheitswesen genommen werden.
Durch fehlende Mittel für Prävention entstehen hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem. Dies lässt sich sehr gut am Beispiel einer nicht frühzeitig behandelten oder gar unbehandelten Parodontitis verdeutlichen: In der vergangenen Legislaturperiode wurden im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes kurzsichtige Kostendämpfungsmaßnahmen für die Jahre 2023 und 2024 im zahnärztlichen Bereich beschlossen.
Als Folge dieses Gesetzes ging die durchschnittliche Zahl der monatlichen Parodontitisneubehandlungen kontinuierlich zurück. Lag sie 2022 noch bei etwa 120.000 und war damit der hohen Krankheitslast in der Bevölkerung endlich angemessen, brach der Monatsdurchschnitt 2023 ein und betrug 2024 nur noch etwa 78.000 Neubehandlungen, bei weiterhin sehr hoher Krankheitslast in der Bevölkerung. Laut Sechster Deutscher Mundgesundheitsstudie haben rund 14 Millionen Menschen in Deutschland eine schwere Parodontalerkrankung.
Seit 2025 ist zwar eine leicht positive Tendenz erkennbar; mit den im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossenen Kostendämpfungsmaßnahmen werden sich die negativen Folgen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes aber aller Voraussicht nach noch verstärken.
Investitionen in Parodontitis-Prävention unterstützen die allgemeine Gesundheit und sparen Geld.
Parodontitis wirksam bekämpfen!
Parodontitis ist eine komplexe Entzündungserkrankung des Menschen. Laut Sechster Deutscher Mundgesundheitsstudie haben rund 14 Millionen Menschen in Deutschland eine schwere Parodontalerkrankung. Unbehandelt ist sie die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust. Die Volkskrankheit steht zudem in direkter Wechselwirkung mit Diabetes und nimmt Einfluss auf weitere schwere Allgemeinerkrankungen wie rheumatische Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Parodontitis ist gut behandelbar. Mit frühzeitigem Erkennen und einer systematischen Therapie kann sie meist zum Stillstand gebracht und der Zustand des Zahnhalteapparates verbessert werden. Durch die 2021 in Kraft getretene Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) ist es – basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – zu einer Neugestaltung der vertragszahnärztlichen Parodontitisbehandlung gekommen. Gesetzlich Versicherte mit Parodontalerkrankungen profitieren so von einer erweiterten Diagnostik und einer individuell bedarfsorientierten Behandlung.
Zielsetzung dieser Behandlung ist es, akute Entzündungen des Zahnhalteapparates zum Abklingen zu bringen und somit ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Darüber hinaus wird mittels der neuen Leistungen Aufklärungs- und Therapiegespräch, Mundhygieneunterweisung und der Neubewertung des Befundes sowie der Unterstützenden Parodontitistherapie der Behandlungserfolg langfristig gesichert.
Ohne verlässliche finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen ist eine nachhaltige Präventionsarbeit und damit die wirksame Bekämpfung von Parodontitis jedoch nicht möglich. Daher ist es entscheidend, dass die präventionsorientierte Parodontitistherapie als Früherkennungs- und Vorsorgeleistung gesetzlich festgeschrieben wird.
Übrigens: Eine konsequente Stärkung der präventionsorientierten Parodontitistherapie hätte zudem auch ein erhebliches Einsparpotenzial für die gesetzliche Krankenversicherung, was sich positiv auf Ihre Beiträge zur Krankenkasse auswirken kann.
Es geht immer ums Ganze: Mund- und Allgemeingesundheit sind unzetrennlich.
Allgemeingesundheit stärken!
Dass die Mundgesundheit für die Allgemeingesundheit von zentraler Bedeutung ist, ist wissenschaftlich belegt. Zahlreiche Allgemeinerkrankungen stehen mit der Mundgesundheit in Zusammenhang. So steht die Parodontitis in direkter Wechselwirkung mit Diabetes und beeinflusst schwere Allgemeinerkrankungen wie rheumatische Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Bei einer unbehandelten schweren Parodontitis entstehen unter anderem Veränderungen der Arterien, die das Risiko für koronare Herzerkrankungen und Herzinfarkt erhöhen. Zudem treten vermehrt Bakterien in die Blutbahn ein – selbst bei alltäglichen Aktionen wie dem Kauen und Zähneputzen. Bei Patientinnen und Patienten mit entsprechender Veranlagung kann dies zu einer Herzinnenhautentzündung führen.
Die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie hat gezeigt: Insgesamt haben die Menschen in Deutschland eine sehr gute Mundgesundheit. Das Fundament dieses Erfolges sind die wohnortnahen, flächendeckenden Praxisstrukturen. Die Menschen müssen weiterhin und unabhängig von ihrem Wohnort darauf vertrauen können, dass sie Zugang zu einer qualitativ hochwertigen, präventionsorientierten zahnmedizinischen Versorgung haben. Denn sie trägt unmittelbar zur Verbesserung der Allgemeingesundheit bei. Damit die Praxen auch zukünftig wie gewohnt für Sie da sind, brauchen sie aber entsprechende Rahmenbedingungen. Dazu gehören eine aufs Nötigste reduzierte Bürokratie, eine Digitalisierung, die der Patientenversorgung zugutekommt und Planungssicherheit für die Praxen.
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Zahnmedizinische Versorgung zukunftsfest machen!