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Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

„Eine umfassende Präventionsorientierung verbessert nicht nur die Gesundheit, sondern reduziert mittel- und langfristig die GKV-Ausgaben.“

Prävention stärken!

Die Mundgesundheit ist für die Allgemeingesundheit von zentraler Bedeutung und stellt einen erheblichen Gewinn an Lebensqualität dar. Es ist ein großer Erfolg, dass sich die Mundgesundheit in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verbessert hat und Deutschland bei der Mundgesundheit im internationalen Vergleich seit Jahren einen Spitzenplatz belegt. Diese Bilanz ist Erfolg und Konsequenz eines von den Zahnärztinnen und Zahnärzten seit über 25 Jahren vorangetriebenen Wechsels von einer hauptsächlich behandelnden zu einer heute vor allem präventiv ausgerichteten Zahnmedizin.

So hat sich seit Einführung der Individual- und Gruppenprophylaxe in den 1990er-Jahren die Karies bei Kindern auf ein Zehntel reduziert, ein Großteil ist völlig frei von Karies. Diese Präventionserfolge wirken sich mittlerweile bis in das Erwachsenenalter aus. Durch eine präventionsorientierte zahnärztliche Versorgung haben selbst ältere Menschen deutlich mehr funktionstüchtige Zähne als früher und der Anteil zahnloser Menschen hat sich im letzten Jahrzehnt halbiert.

Klarer Beleg für den Erfolg einer konsequenten Präventionsstrategie im zahnmedizinischen Bereich!

Der konsequent auf Prävention ausgerichtete Versorgungsansatz in der Zahnmedizin führt dazu, dass der Anteil an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für vertragszahnärztliche Leistungen über die vergangenen Jahrzehnte kontinuierlich gesunken ist. Lag er im Jahr 2001 noch bei etwa 9 Prozent, machten zahnärztliche Behandlungen im Jahr 2023 mit insgesamt 17,6 Mrd. Euro nur noch 6,1 Prozent der GKV-Gesamtausgaben aus. Dies zeigt deutlich: Prävention wirkt – auch finanziell!

Infolge des GKV-FinStG geht die durchschnittliche Zahl der monatlichen Parodontitisneubehandlungsfälle kontinuierlich zurück.

Durch fehlende Mittel für Prävention entstehen hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem. Dies lässt sich sehr gut am Beispiel einer nicht frühzeitig behandelten oder gar unbehandelten Parodontitis verdeutlichen. Denn hier wurden in der vergangenen Legislaturperiode im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) kurzsichtige Kostendämpfungsmaßnahmen für die Jahre 2023 und 2024 im zahnärztlichen Bereich beschlossen.

Als Folge des GKV-FinStG ging die durchschnittliche Zahl der monatlichen Parodontitisneubehandlungsfälle kontinuierlich zurück: Lag sie im Jahr 2022 noch bei etwa 120.000 und war damit der hohen Krankheitslast in der Bevölkerung endlich angemessen, brach der Monatsdurchschnitt 2023 ein und betrug nur noch etwa 94.000 Neubehandlungen, bei zugleich sehr hoher Krankheitslast in der Bevölkerung. Rund 30 Mio. Patientinnen und Patienten haben eine behandlungsbedürftige Parodontitis.

Parodontitis ist eine komplexe Entzündungserkrankung des Menschen. Jeder zweite Erwachsene leidet an einer behandlungsbedürftigen Parodontitis. Unbehandelt ist sie die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust. Die Volkskrankheit steht zudem in direkter Wechselwirkung mit Diabetes und nimmt Einfluss auf weitere schwere Allgemeinerkrankungen wie rheumatische Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Denn bei einer unbehandelten, schweren Parodontitis entstehen unter anderem Veränderungen der Arterien, die das Risiko für koronare Herzerkrankungen und Herzinfarkt erhöhen. Zudem treten vermehrt Bakterien in die Blutbahn ein – selbst bei alltäglichen Aktionen wie dem Kauen und Zähneputzen. Bei Patientinnen und Patienten mit entsprechender Veranlagung kann dies zu einer Herzinnenhautentzündung führen.

Die selbstständig und freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte bilden das Fundament einer flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen zahnärztlichen Versorgung.

Flächendeckende und wohnortnahe Versorgung fördern!

Ende 2023 waren insgesamt 44.052 Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland niedergelassen. Ihre Zahl ging in den letzten Jahren kontinuierlich zurück – seit dem Jahr 2005 wurde ein Rückgang um 20,8 Prozent verzeichnet.

Für die zahnärztliche Versorgung zeichnen sich in den kommenden 5 Jahren folgende Trends ab:

  • Bei einer demografiebedingt sinkenden Gesamtzahl der Praxen ist ein Anstieg der durchschnittlichen Praxisgröße sowie eine Konzentration auf weniger Praxisstandorte zu erwarten.
  • Der Anteil der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte wird weiter steigen (2015: 16,1 Prozent, 2024: 32,6 Prozent). Ihr Anteil könnte 2030 bereits bei über 40 Prozent liegen.
  • Der derzeit im Vergleich zu anderen Berufsgruppen sehr hohe durchschnittliche Tätigkeitsumfang von Zahnärztinnen und Zahnärzten wird infolge dieser Veränderung bis 2030 deutlich sinken, da Angestellte deutlich häufiger in Teilzeit arbeiten (2024: 43,41 Prozent) als freiberufliche, niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte (3,8 Prozent).
  • Bei einem Rückgang des Tätigkeitsumfangs werden mehr tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte benötigt, um die Versorgung auf gewohnten Niveau aufrechtzuerhalten. Im Westen wird die hierzu benötigte Anzahl an Köpfen im Jahr 2030 um 2,9 Prozent unterschritten, im Osten vor dem Hintergrund der prognostisch weiter sinkenden Gesamtzahl der Zahnärztinnen und Zahnärzte sogar um 12,9 Prozent.

Die Rahmenbedingungen für Zahnarztpraxen haben sich infolge gesundheitspolitischer Fehlentscheidungen der letzten Jahre zunehmend verschlechtert: Zentrale Probleme sind eine überbordende Bürokratie, praxisuntaugliche Digitalisierungsmaßnahmen und eine unsichere Finanzierung, die den Praxen ihre Planungssicherheit nimmt. Hierdurch wird auch der bereits hohe Fachkräftemangel zusätzlich verstärkt, da dringend benötigtes Fachpersonal vor einer Tätigkeit in der Zahnarztpraxis abgeschreckt wird. Diese Situation hat bereits heute massive Auswirkungen auf die Patientenversorgung.

Für auf dem Land und in strukturschwachen Gebieten lebende Menschen könnte es in Zukunft zunehmend schwieriger werden, eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt in erreichbarer Nähe zu finden. Zudem kann es passieren, dass Patientinnen und Patienten länger auf einen Zahnarzttermin warten müssen. Stehen zudem weniger Mittel für zahnärztliche Präventionsleistungen, etwa zur Bekämpfung von Parodontitis zur Verfügung, hat dies direkte negative Auswirkungen auf die Mund- und Allgemeingesundheit.

Die Politik muss die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, um die Fehlentwicklungen in der zahnärztlichen Versorgung zu stoppen. Wir fordern von der Politik einen Bürokratieabbau, eine finanzielle Planungssicherheit und praxistaugliche Digitalisierung!

Bürokratie abbauen und damit Behandlungszeiten gewinnen!

Durch eine erhebliche Zunahme regulatorischer Vorgaben wird der Alltag in den zahnärztlichen Praxen heute in großem Maße von Bürokratielasten und Verwaltungsaufgaben beeinträchtigt. Die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Praxisteams fühlen sich dadurch erheblich belastet. Große Teile wertvoller Zeit, die eigentlich der Versorgung der Patientinnen und Patienten zugutekommen sollte, werden durch diese Aufgaben gebunden. Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen laut einer Umfrage der KZBV durchschnittlich gut 6 Stunden pro Woche für bürokratische Aufgaben einplanen. Rechnet man noch die durchschnittliche Bürokratiebelastung von 2,5 Stunden je Praxismitarbeiterin bzw. -mitarbeiter dazu, ergeben sich für eine durchschnittliche Praxis über 24 Stunden Bürokratieaufwand pro Woche.

Das belastet das gesamte Praxisteam. Daher muss dringend verhindert werden, dass Fachkräfte aufgrund hoher Arbeitsbelastungen infolge einer überbordenden Bürokratie die Freude an ihrem Beruf verlieren und in andere Berufe abwandern.

Die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber arbeiteten im Jahr 2022 in Deutschland im Durchschnitt 44,1 Stunden, davon 32,4 Stunden behandelnd. Die Arbeitszeiten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die erhöhte Belastung ist dabei ausschließlich von einer Zunahme bürokratischer Tätigkeiten bedingt. Anstatt Bürokratie und Verwaltungsarbeit bewältigen zu müssen, sollte den Praxen mehr Zeit für ihre Arbeit mit den Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.

Der Schlüssel für eine erfolgreiche Digitalisierung liegt in der Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen und Prozesse sowie einem erkennbaren Mehrwert für die Versorgung, der es den Zahnärztinnen und Zahnärzten ermöglicht, sich stärker ihrer Kernaufgabe – der Versorgung der Patientinnen und Patienten – zu widmen. Dabei muss die oberste Direktive sein, im Zuge der Digitalisierung Bürokratielasten abzubauen und keine neuen administrativen Aufgaben für die Zahnarztpraxen zu schaffen.



Zahnmedizinische Versorgung zukunftsfest machen!

 

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